Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Da es sich bei den angebotenen Tickets um termingebundene Leistungen handelt, ist ein Widerruf, eine Rückgabe oder eine Erstattung ausgeschlossen.